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Vorschlag der Bürgerinitiative „Wohnen und Umwelt“ Kölner Norden e.V.

für den nächsten Bürgerhaushalt:

 

Gesundheitsschutz der KölnerBevölkerung durch Umweltverträglichkeitsprüfungen,

flächendeckende Einführungvon Luftmessstellen und humantoxikologische Untersuchungen

 

Die Bürgerinitiative „Wohnen und Umwelt“ Kölner Norden e.V. schlägt für den nächsten Bürgerhaushalt vor:

 

  1. Im Interesse eines dringend notwendigen, vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Kölner Bevölkerung, angesichts einer schon sehr hohen Vorbelastung der Kölner Luft mit Schadstoffen durch Industrie und Verkehr und auch angesichts der häufigen Inversionswetterlagen in Köln sind insbesondere bei städtischen Planungen von Industrie- und Gewerbeansiedlungen, Straßenbaumassnahmen, Verkehrslenkungsmassnahmen sowie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung emittierender Industrieanlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
  2. Als Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen sind die Messergebnisse kontinuierlicher Messungen von Luftschadstoffen in einem noch zu errichtenden flächendeckenden Netz von Luftmessstellen im gesamten Kölner Stadtgebiet  heranzuziehen.
  3. Auf der Grundlage auffälliger Messergebnisse von Luftschadstoffen sind  humantoxikologische Untersuchungen durchzuführen.

Begründung:

Die Kölner Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund europäischen Rechts, wie auch deutsche und europäische Gerichte aus Gründen des Gesundheitsschutzes mittlerweile bestätigt haben, ein einklagbares Recht darauf, dass die Stadt Köln beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte, z.B. beim Feinstaub, Massnahmen ergreift, wodurch die Belastungen durch Schadstoffe reduziert werden.

Dieses Recht der Bürgerinnen und Bürger ist aber nur dann durchsetzbar, wenn der Status Quo der Belastungen mit Luftschadstoffen in Köln flächendeckend ermittelt wird. Dies ist bisher nicht der Fall! Es gibt nur wenige Luftmessstellen und selbst zur Ermittlung der in Großstädten viel diskutierten Feinstaubbelastungen sind die derzeit praktizierten Messungen, z.B. mit Passivsammlern, völlig unzureichend und auch umstritten.

 

Hinzu kommt, dass Passivsammler nur Stickoxide erfassen können und aus den Messwerten von Stickoxiden lediglich Schlüsse auf mögliche Feinstaubbelastungen gezogen werden. Passivsammler sind zudem schon gar nicht in der Lage, die vielen in der Kölner Luft vorhandenen anderen Schadstoffe wie Schwermetalle und organische chlorierte und fluorierte Kohlenwasserstoffe, die als besonders krebserregend gelten, zu erfassen.

Nach unserem Eindruck lautet das Motto der Umweltbehörden und Gesundheitsämter: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Mit wenigen und unzureichenden Messstellen den Bürgerinnen und Bürgern möglichst erst gar keine Grundlage zu schaffen und so zu verhindern, dass diese ihr einklagbares Recht auch wirkungsvoll wahrnehmen könnten. Mit dieser Vorgehensweise aber wird den Bürgerinnen und Bürgern der Nachweis der Umweltverträglichkeit und auch der gesundheitlichen Verträglichkeit unmöglich gemacht!

Umwelterkrankungen nehmen zu. Die Tatsache, dass nach einer Feststellung der Umweltministerkonferenz der Länder das Krebsrisiko in besonders belasteten Industrie-Regionen wie Köln 1:1000, in ländlichen Regionen hingegen nur 1:5000 beträgt und das zumutbare Krebsrisiko laut Umweltministerkonferenz bei nur 1:2500 liegt, beweist, wie sehr Politiker, Umweltbehörden und Gesundheitsämter die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe immer noch ignorieren. Eine Änderung dieser Politik ist daher dringend erforderlich. 

Nur wenn ausreichende Daten von flächendeckend eingeführten Messstellen vorliegen, ist es möglich, auf dieser Grundlage die von uns geforderten humantoxikologischen Untersuchungen durchzuführen, die dann in die ebenfalls von uns geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen aufgenommen werden.

 

Leider ist es sowohl bei städtischen Planungen von Industrie- und Gewerbeansiedlungen wie auch bei Genehmigungsverfahren einzelner Projekte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Praxis, die Umweltverträglichkeit behördlicherseits zu bestätigen, obwohl es kaum Messstellen zur Messung von Luftschadstoffen gibt. Im Kölner Norden zum Beispiel existiert nur eine richtige Messstelle des Landes NRW in Köln-Fühlingen - quasi auf der "grünen Wiese", während an besonders kritischen, hochbelasteten Stellen Messstellen fehlen. Hinzu kommt, dass besonders krebserregende Schadstoffe wie Schwermetalle und organische chlorierte Kohlenwasserstoffe auch in dieser Messstelle nicht gemessen werden können. Eine kommunale Messstelle in Köln-Merkenich hat die Stadt bereits vor Jahren aus finanziellen Gründen aufgegeben. Trotzdem behaupten die Planungs- und Genehmigungs-Behörden stets, dass die Immissionsvorbelastung keine Veranlassung gebe, die Immissions-Gesamtbelastung unter Berücksichtigung neuer zusätzlicher Emittenten ermitteln zu müssen. Dies gilt nicht nur für den Kölner Norden, sondern auch für den Kölner Süden und andere vorbelastete städtische Bereiche.

 

Bei der von uns geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geht es nicht um die im Rahmen von BIMSchG - Genehmigungsverfahren notwendige UVP, die nur die ökologischen Auswirkungen eines Einzelprojekts ermittelt, sondern um die Gesamtschau und Gesamtauswirkung aller Vorbelastungen schon vorhandener emittierender Anlagen, bereits vorhandener Verkehrsbelastungen und neu geplanter Projekte. Dafür ist im Rahmen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Stadt Köln als kommunale Planungsbehörde zuständig. Solche umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Grundlage eingehender und ausführlicher Messergebnisse sowie humantoxikologischer Gutachten sollten bei der Diskussion und Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigt werden.

 

Da die Stadt Köln es als kommunale Planungsbehörde in der Hand hat, ob neue Industrie- und Gewerbebetriebe entstehen können, wäre es nicht nur eine Verpflichtung des Landes NRW, sondern auch der Stadt Köln, Messstellen an besonders belasteten Stellen zu errichten und auch zu finanzieren. Wenn zum Beispiel für die Ansiedlung für IKEA im Kölner Norden mit enormen Verkehrsauswirkungen die Stadt Köln mit riesigem finanziellen Aufwand neue Straßen bauen oder Straßen umbauen kann, müssen auch finanzielle Mittel für die Prüfung der Umweltverträglichkeit und damit für Messstellen und humantoxikologische Gutachten zur Verfügung stehen.

Aufgrund EU-Recht und der Rechtsprechung dazu, wonach Bürgerinnen und Bürger ein einklagbares Recht gegen unzumutbare Schadstoffbelastungen haben, besteht geradezu eine Verpflichtung der Kommunen und damit auch der Stadt Köln, die finanziellen Mittel für umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen, flächendeckende Einführung von Messstellen und humantoxikologische Gutachten bereitzustellen. Wird die Stadt Köln hier nicht tätig, wäre dieses einklagbare Recht ein „zahnloser Tiger“.

 

Köln im November 2010

 

 

Aktuelle Themen:

 

Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Nippes vom 28.01.2010 zum geplanten Industriegebiet an der Hugo-Junkers-Straße:

9.1.2.

Gemeinsamer Antrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dergestalt umzusetzen, dass das geplante eingeschränkte Industriegebiet entfällt und dass dieser Bereich ebenfalls als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen wird.

Dabei

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG Lösungen zur Verringerung der nächtlichen Lärmbelastung der Longericher Bevölkerung durch den nächtlichen S-Bahn-Betrieb zu suchen. Die BV Nippes ist über das Ergebnis zu informieren.“

 

 

 

 

 

Darstellung der zunehmenden Verkehrsbelastung im Kölner Norden (Fotos)

 

 

Die Bürgerversammlung am 25.08.2009 bildete die Grundlage

für viele aktuelle Themen:

 

Bürgerversammlung am 25.08.2009

 

       

Brief  zum Protokoll der Bürgerversammlung vom 25.08.2009   (als PDF-Format):

Protokoll der Bürgerversammlung vom  25.08.2009 (PDF-Format)

 

 

Vorschläge zum Bürgerhaushalt 2010:

Wir haben folgende Vorschläge für den Bürgerhaushalt 2010 angemeldet und

zwar unter folgenden Vorschlags-Nummern:

 

925             Verkehrsleitsysteme für die Gewerbegebiete

926             Messstellen zur Ermittlung der Abgas- und Feinstaubbelastung

927             Humantoxikologische Untersuchungen zur Ermittlung der

                    gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung

928             Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kölner Norden

929             Schaukästen für gemeinnützige Initiativen

930             Ampelanlage in Longerich an der Grundschule – Hauptstraße

931             Lärmschutz an der HGK-Bahntrasse

1148           Einrichtung von Wertstoffhöfen (Recyclinghöfe)

 

                

 

 

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